Daily Archives: 29. Mai 2013

Was tun wenn der Arbeitgeber polizeiliches Führungszeugnis verlangt

Viele Arbeitgeber verlangen das kostenpflichtige pol. Führungszeugnis das von der Verwaltung der Kommune ausgegeben wird.In den meisten Branchen in denen dies gefordert wird ist diese Anforderung berechtigt (Sicherheit, Transport etc). Allerdings sind manche Arbeitgeber offen, wenn der Bewerber z.B. wegen Schwierigkeiten mit der Polizei bei Fußballspielen oder Demonstrationen zu tun hatte (Widerstand gegen die Polizei hat man Erfahrungsgemäß ganz schnell, Landfriedensbruch usw. auch oft ohne Schuld), dann darf man dennoch ein guter Paketzusteller auch im Bereich Arzneimittel werden. Bei Verstößen wegen BTM wäre dies natürlich eher ausgeschlossen.

Was die meisten Bewerber nicht wissen!

Polizeiliches Führungszeugnis, Sicherheitsschuhe usw. sind natürlich kostenintensiv. Hier 20 Euro, da 30 Euro, dass sind Beträge die können bei ALGII Empfängern in der Summe schon mal einfach zu hoch sein, dass können sich viele Bewerber nicht leisten!

Bei ALG1 und ALGII Leistungsempfängern empfiehlt sich grundsätzlich:

– den Sachbearbeiter kontaktieren und dringend nach Unterstützung in diesen Bereichen fragen. Das pol. Führungszeugnis und Sicherheitsschuhe usw. werden in der Regel problemlos übernommen, an 50 Euro sollte der neue Job nicht scheitern. Manche bekommen für den Vorstellungstermin auch einen Friseur oder eine Garderobe gesponsert, kann entscheidend sein. Wenn alle Klamotten aufgetragen sind und man spack, leider wie der letzte Hempel zum Vorstellungstermin erscheinen muss, dann wird dies oft ablehnend beurteilt. Fehlten halt 100 Euro Investition in das äussere Erscheinungsbild- keine Hemmungen, immer beim Sachbearbeiter anfragen, die BA und die Jobcenter helfen in der Regel Barrieren aus dem Weg zu räumen.