Monthly Archives: Juni 2013

Tariferhöhung für die Innenreinigung

2013, Die mehr als 550 000 Gebäudereiniger in Deutschland bekommen im nächsten Jahr mehr Geld.

Arbeitgeber und Gewerkschaft einigten sich in der Nacht zu Donnerstag, die Löhne um 3,44 Prozent zu erhöhen. 2015 ist ein weiteres Plus von 2,58 Prozent vorgesehen.

Für die Innenreinigung wird der Mindestlohn am 1. Januar 2014 im Westen von 9 Euro auf 9,31 Euro pro Stunde steigen und 2015 auf 9,55 Euro.

Führerscheinklassen

Wir bieten ständig im Durchschnitt ca. 30 Stellen für Fahrer alleine im Umkreis Köln, Bonn . Düsseldorf. Sie besitzen einen Führerschein? Dann sollten Sie diesen als berufliche Qualifikation betrachten. Gerne helfen wir bei Weiterqualifikation, wenn Sie zB den Klasse 2 machen möchten (korrekt C, CE) genaues zu den Führerscheinklassen siehe unten. Wir bieten aber auch die bundesweite Vermittlung in Fahrerjobs aller Arten an.

EU Führerschein-Klassen:

Hier finden Sie die neuen Führerschein-Klassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 und 19.01.2013 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich.

Das sind die neuen Führerscheinklassen per 19. Januar 2013:
Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19. Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden.
Das sind die Führerscheinklassen per 01. Januar 1999:
Klasse A, Klasse A1, Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse M, Klasse S, Klasse L und Klasse T. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. M, S, L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland.
Alte Fahrerlaubnisklassen:
Die alten Klassen 1,1a, 1b, 2,3,4,5 und FE KOM waren über lange Jahre die Einteilung und jedermann wusste, welche Fahrzeuge damit gefahren werden durften.
Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich

Führerscheinklasse alt Führerscheinklasse neu seit 19.01.2013 Zusatz
1 A
1a A2
1b A1
2 C und CE Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr
3 B, BE, C1 und C1E
2 und 3 D, D1, D1E und DE Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Kfz und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen
4 AM
5 L

Anrufe bei der Arbeitsagentur ab jetzt gebührenfrei – neue Service-Rufnummern ab 1. Juni 2013

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.

„Dies ist für uns ein wichtiger Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit“ betont Raimund Becker, Vorstand der BA. „Vor allem Handynutzer mussten für ein Telefonat in der Vergangenheit oft hohe Gebühren zahlen, wenn sie einen Termin vereinbaren wollten oder eine Information benötigten. Die alten Rufnummern waren deshalb nicht mehr zeitgemäß. Wir freuen uns, dass wir nun für alle Anrufer diesen neuen kostenlosen Service anbieten können.“

Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.

Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:

Anliegen Rufnummer

Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00

Arbeitgeber 0800 4 5555 20

Familienkasse: Information allgemein 0800 4 5555 30

Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33

Forderungseinzug/Kasse 0800 4 5555 10

 

Hintergrund:

 

In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) werden telefonische Kundenanliegen der Agenturen für Arbeit durch 50 Service Center mit etwas über 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Damit die Kunden möglichst zeitnah einen Telefonserviceberater erreichen, werden die Anrufe in regionalen Verbünden verteilt. Für die Familienkasse ist derzeit ein Service Center mit sechs Standorten und circa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

 

Im Jahr 2012 lag das Anrufvolumen im Bereich der Arbeitsagenturen bei 15 Millionen, in der Familienkasse bei 6,4 Millionen Gesprächen.

 

Die Jobcenter haben als gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur eigene lokale Rufnummern. Die Kontaktdaten findet man unter www.arbeitsagentur.de à Partner vor Ort.

Aktivierung- und Vermittlungsgutschein AVGS

Der Vermittlungsgutschein wurde am 01.04.2012 umbenannt in “Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein”.

Der Aktivierungs und Vermittlungsgutschein ist ein Fördermittel und Dokument, in dem sich die Bundesagentur für Arbeit, oder Jobcenter verpflichtet, an einen Arbeitsvermittler für seine geleistete Vermittlung, eine Erfolgsprämie zu zahlen.

Die Neuregelungen des Vermittlungsgutschein ab dem 01.04.2012

Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug

… können nun auch als Nichtleistungsbezieher – Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug – erstmals den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ohne Wartezeit – also sofort erhalten. Dieser kann wie für Bezieher von Arbeitslosengeld II nach dem Ermessen des Leistungsträgers auf Antrag erteilt werden. Wir halten einen Antrag für sie bereit.

Bezieher von Arbeitslosengeld I

… können nach dem Ermessen der Arbeitsagentur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug (innerhalb der letzten 3 Monate) haben ALG-I-Empfänger einen Rechtsanspruch auf den AVGS.

Bezieher von Arbeitslosengeld II

… können nun nach dem Ermessen des Jobcenters, Arge oder der Optionskommune einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit – also sofort erhalten. 

Wichtig:
Sagt Ihnen die Arbeitsagentur / Jobcenter das die Fördervoraussetzungen für einen AVGS nicht erfüllt sind, so ist ein Ablehnungsbescheid von der Arbeitsagentur / Jobcenter zu erstellen, in dem konkret die Ablehnungsgründe beschrieben sind. Dies ist für Sie und den Vermittler wichtig, um somit zu wissen woran das Ermessen scheitert. GA § 45 SGB III MPAV – Teil 2 Verfahren V.45.01(5)
Ein Vermittlungsgutschein kann auch ausgestellt werden wenn Sie NICHT im Leistungsbezug von ALG 1 oder ALG 2 sind, die Vorausetzung wenn sie nicht in Arbeit sind. z.B. jobsuchende Studenten, Selbstständige. Dies gilt auch unter gewissen Umständen wenn Sie von Arbeitslosigkeit bedroht sind und noch in Arbeit sind. Also suchen Sie das Gespräch mit dem Jobcenter und melden Sie sich in jedem Fall arbeitsuchend.

Gesetzliche Vorschrift zur Vermittlung mit dem AVGS !

  • Vermittlung in eine sv. Beschäftigung mit mindestens 15 Stunden / Woche. (kein 400,- Job!)
  • Zwischen Vermittler und Bewerber muss ein schriftlicher Vertrag vorliegen !
  • Der AVGS muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem neuen Arbeitgeber gültig sein.
  • Beschäftigungsort muss in Deutschland,oder so wie auf dem AVGS angegeben, liegen.
  • Befristetes Beschäftigungsverhältnisse muss mindestens 3 Monate haben.
  • Sie dürfen in den letzten 4 J. nicht länger als 3 Monate bei dem neuen Arbeitgeber gearbeitet haben.
  • Der Arbeitsuchende ist zur Zahlung verpflichtet, sobald ein Arbeitsverhältnis zustande kommt.
  • Die Auszahlung des AVGS wird durch den Vermittler bei der Arbeitsagentur beantragt und ausgezahlt.
  • Die Vermittlung wird mit einem gültigen AVGS gestundet und dann in 2 Raten gezahlt.
  • 1.Rate 1000 €(inkl. Steuern) und erst nach 6 wöchiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
  • 2.Rate 1000 € (inkl. Steuern) und erst nach 6 monatiger Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
  • Der Vermittler muss als “Arbeitsvermittlung” gewerblich angemeldet sein. !

 Arbeitsvermittlung nur mit Vertrag gültig !

  • Für die aktive Arbeitsvermittlung muss nach dem BGB ein Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem jeweiligen Arbeitsvermittler schriftlich abgeschlossen werden !
  • Sie können mehrere Arbeitsvermittler einschalten und jeweils eine Kopie des AVGS aushändigen.
  • Das Original übergeben sie demjenigen Vermittler, welche Sie in Arbeit vermittelt hat !

Weitere Infomationen zum Vermittlungsgutschein

Der AVGS ist eine sogenannte Kann / Ermessensleistung und kann nur bei Trägern angewendet werden, welche dafür zugelassen worden sind. Näheres dazu auch bei Ihrer Arbeitsagentur / Jobcenter

• Ab dem 01.01.2013 müssen alle privaten Arbeitsvermittler, die einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach dem neuen § 45 SGB III abrechnen möchten, eine AZAV-Zertifizierung nachweisen. Andere Zertifikate oder Beurkundungen zur Einhaltung von Qualitätsmerkmale, sind ab dem 01.04.2012 nicht rechtens.

Arbeitsvermittlung

Jochen Geis

Im folgenden Artikel schildert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wichtigkeit zu einem denkbar frühen Zeitpunkt in die Vermittlung einzugreifen. Die PAV würden dies gerne leisten und fordern, nur dürfen sie es nicht.

Bereits bei der Meldung des Arbeitsplatzverlustes könnte mit der Erfassung des Kunden der BA, gleich ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Bislang dürfen sich die PAV mit dem Gutschein,der die Einnahmegrundlage der PAV bildet ausschließlich um die schwierigen Fälle kümmern, die bereits wenigstens 6 Wochen erwerbslos sind. Da sich Arbeitslose oft sogar Monate vor dem Kündigungstermin gemeldet haben, entgeht oft die Chance auf eine lückenfreie Überführung in die Anschlußbeschäftigung.

Zur Dokumentation (Quelle Text & Bild BAMS) folgender Artikel:

Arbeitsvermittlung

Die Arbeitsvermittlung ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge und gehört zum Kern moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

 

Unter den Leistungen der Arbeitsförderung ist die öffentliche Arbeitsvermittlung – unentgeltlich für alle Nutzer/innen – ein besonders wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge und gehört zum Kern moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.

Mit den Vermittlungsbemühungen sollte so früh wie möglich begonnen werden, da die berufliche Eingliederung dann Erfolg versprechender verläuft. Deshalb sollte die Agentur für Arbeit rechtzeitig aufgesucht werden. Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind sogar verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt zu melden. Dies gilt jedoch nicht bei einer betrieblichen Ausbildung.

Die Vermittlung in den Agenturen für Arbeit beginnt in der Regel mit der Feststellung der beruflichen und persönlichen Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten des Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden. An diese Potenzialanalyse schließt sich der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung an, in der das Eingliederungsziel, die zu einer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen sowie die von der Agentur für Arbeit zu erbringenden Vermittlungsbemühungen festgehalten werden. Darüber hinaus enthält sie die eigenen Bemühungen des Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden. Die Eingliederungsvereinbarung soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden.

In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit können sich Ausbildung- und Arbeitsuchende über freie Stellen informieren und sich selbst, auf Wunsch auch anonym, als Bewerber veröffentlichen.

Bei der Suche nach einer Beschäftigung kommen nicht nur die Agenturen für Arbeit in Frage. Arbeitsuchende können auch private Anbeitsmarktdienstleister ihrer Wahl mit der Vermittlung in Beschäftigung beauftragen.

Nicht selten erfordert die Eingliederung in Erwerbstätigkeit eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. Dazu stehen zunächst Instrumente zur Verfügung, die den Vermittlungsprozess unmittelbar fördern (z.B. Förderung aus dem Vermittlungsbudget) oder vorbereiten (z.B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Gelegentlich mangelt es an der Qualifikation der Arbeitsuchenden, für diesen Fall stehen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung zur Verfügung. Arbeitgeber werden durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt, wenn sie Arbeitslose einstellen, die sich nicht so ohne weiteres vermitteln lassen. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit die Aufnahme einer Selbständigkeit durch Arbeitslose fördern.

Das Angebot an Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, das die Agenturen für Arbeit anbieten können, steht größtenteils auch allen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Arbeitsuchenden durch die Jobcenter (SGB II) zur Verfügung. Den Jobcentern stehen jedoch weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die den besonderen Bedarfslagen dieser Personen entsprechen.

Quelle Bundesarbeitsministerium