Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.
„Dies ist für uns ein wichtiger Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit“ betont Raimund Becker, Vorstand der BA. „Vor allem Handynutzer mussten für ein Telefonat in der Vergangenheit oft hohe Gebühren zahlen, wenn sie einen Termin vereinbaren wollten oder eine Information benötigten. Die alten Rufnummern waren deshalb nicht mehr zeitgemäß. Wir freuen uns, dass wir nun für alle Anrufer diesen neuen kostenlosen Service anbieten können.“
Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.
Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:
Anliegen Rufnummer
Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00
Arbeitgeber 0800 4 5555 20
Familienkasse: Information allgemein 0800 4 5555 30
Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33
Forderungseinzug/Kasse 0800 4 5555 10
Hintergrund:
In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) werden telefonische Kundenanliegen der Agenturen für Arbeit durch 50 Service Center mit etwas über 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Damit die Kunden möglichst zeitnah einen Telefonserviceberater erreichen, werden die Anrufe in regionalen Verbünden verteilt. Für die Familienkasse ist derzeit ein Service Center mit sechs Standorten und circa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.
Im Jahr 2012 lag das Anrufvolumen im Bereich der Arbeitsagenturen bei 15 Millionen, in der Familienkasse bei 6,4 Millionen Gesprächen.
Die Jobcenter haben als gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur eigene lokale Rufnummern. Die Kontaktdaten findet man unter www.arbeitsagentur.de à Partner vor Ort.