Monthly Archives: Januar 2014

Entgeltgruppen in der Arbeitnehmerüberlassung

  Tarifverträge Zeitarbeit zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) (als Rechtsnachfolger des BZA) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)   (Stand 11 / 2013)
   Tarifverträge zwischen der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)   (Stand 11 / 2013)
   Tarifverträge zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) (als Rechtsnachfolger des AMP e.V.) und Christlicher Gewerkschaftbund Deutschlands (CGB)   (Stand 07 / 2011)
Die Arbeitnehmerüberlassungen zahlen nach unterschiedlichen Tarifen! Für alle gilt in Bälde der gesetzliche Mindestlohn, zudem gibt es in einigen Großbranchen (Metall, Chemie…) den Branchenzuschlag. Für Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger und auch Bewerber die ungern an fester Stelle arbeiten, bleibt die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Option.

Betrug um den AVGS: Die PAV werden systematisch geprellt

Es gibt Ämter, deren Mitarbeiter verhalten sich wie jeder zivilisierte Mensch: sachlich, kooperativ und umgänglich. Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln, alles gut. Im Gegenteil hat sich zumindest tendenziell in einigen Metropolen in NRW auch in den Ämtern die Erkenntnis durchgesetzt, dass wir gemeinsam, Hand in Hand sehr viel effizienter zum Vorteil aller arbeiten.

Aber es gibt auch Ämter bzw. MitarbeiterInnen in Ämtern, die und PAV systematisch, böswillig und formalbürokratisch um unsere Erfolgsprämie prellen. Es gibt sicherlich auch einzelne PAV, die betrügen. Aber mit einem Unterschied: Die PAV dürfen das nicht, sonst verlieren Sie Ihre Existenz, die Zertifizierung!

Die MitarbeiterInnen in den Ämtern dürfen sich sehr wohl so verhalten, teils werden sie sogar derart angewiesen, ohne Folgen.  Das ist ein gravierender Unterschied, als Angestellter oder gar Beamter im öffentlichen Dienst hängt man nicht existenziell am Erfolg.

Seit der Pflichtzertifizierung unserer PAV erlebe ich es immer häufiger, dass die Arbeitsuchenden in uns den Freund und Helfer, den Engel an der Straßenecke, den Retter in der Not sehen und uns unbedingt privat zahlen möchten, obwohl sie einen Rechtsanspruch auf einen AVGS hätten. Wir haben dazu eine klare Meinung, der Rechtsanspruch muss in jedem Fall eingelöst werden. Wir machen erst seit der Pflichtzertifizierung die PAV, allerdings hatten wir mit allgemein gültigem Geschäftsgebahren gerechnet und nicht mit Dokumentations- und Nachweiswahn, nicht mit Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Gerechnet hatte ich mit Partnerschaft auf Augenhöhe wie unter Geschäftspartnern üblich und nicht mit Verlautbarungen wie in Feudalzeiten, wo leben wir denn?

Beispiel: Ein Erwerbsloser wurde von uns vermittelt, sein AVGS ist allerdings an der Gültigkeitsgrenze, er muss zum Arbeitsbeginn einen neuen AVGS beantragen, sonst besteht die Gefahr, dass wir keine Erfolgsprovision erhalten. Dann muss im Zweifel der Bewerber zahlen, der es versäumt hat den AVGS zeitig neu zu beantragen. Der gute Mann geht zum Amt und bittet um den AVGS, der Mitarbeiter des Jobcenters stellt ihm ein Doppel seines nun ungültig werdenden AVGS aus. Der Mann nimmt die Stelle an, wir stellen den Antrag auf Auszahlung, das Jobcenter weigert sich zu zahlen, da kein gültiger AVGS vorliegt.

Ganz extrem: Der Bewerber, ein junger Mann mit einigen Handikaps (Berufsanfänger, kein Schulabschluss usw…) Der junge Mann wird von uns vorgestellt, sein AVGS läuft aus, er wird von uns mit Nachdruck und wiederholt aufgefordert einen neuen AVGS zu beantragen. Das macht er dann etwas zu spät… er hatte also einen AVGS mit drei Monaten Gültigkeit, dann hatte er fünf Werktage keinen AVGS an dem Tag den 1. Arbeitstag. Danach hatte er weitere fünf Werktage keinen AVGS dann wieder einen mit drei Monaten Gültigkeit. Binnen sechs Monaten zwei Wochen ohne AVGS, der Antrag auf Auszahlung wurde vom Teamleiter mehrfach unter teils erfundenen Gründen abgelehnt. Ich solle mich „privatrechtlich an den Bewerber halten“, er könne da nichts machen, die Frist sei abgelaufen – selbst wenn er wolle – könne er nicht…. und so weiter und so weiter. Keine Auszahlung bis heute, obwohl wir nachweislich auch unter Einbeziehung der  Vermittlerin mehrfach den AVGS angemahnt hatten.

Neues Problem, wir werden von vermittelten Bewerbern betrogen: Beispiel: Ich vermittele einen jungen Mann, an seinem Geburtstag, er unterschreibt den Arbeitsvertrag und nimmt unmittelbar danach die Arbeit auf. Mir sichert er die postalische Übermittlung seines originalen AVGS und der schriftlichen Beauftragung zu. 12 mal wird er daraufhin ab Woche 6 seines Beschäftigungsverhältnisses ergebnislos aufgefordert uns den AVGS im Original oder als Doppeldruck (Zweitschrift) zu übermitteln. Auch unter Androhung der Hinzuziehung eines Inkasso, es ist immerhin ein Gegenwert für den andere vor Gericht vorbestraft werden: 2.000 Euro! Ich denke auch an Anzeige wegen Eingehungsbetrug. Ich habe den Mann vermittelt, er arbeitet über 6 Monate dort und schickt mir die Originale nicht zu, ich bekomme kein Geld, da das Jobcenter auf Durchzug stellt. Unter Mithlife des Jobcenters Trier wird die Prellung des verdienten Lohnes dann komplett: Ich habe meine Leistung erbracht, der Vermittelte behält einfach das Original ein, das Jobcenter bewegt sich keinen mm, ich bekomme keine Erfogsprovision. Der Arbeitgeber hat mir meine Tätigkeit bestätigt, ich kann den Vorgang anhand des Emailverkehrs nachweisen. Von der Sache her eindeutig, ich wurde von Bewerber und Agentur für Arbeit um die sauer verdiente Erfolgsprovision geprellt. Die Undankbarkeit und mangelnde Kooperation der Vermittelten nimmt seit einem Jahr stark zu, die Originale werden nach Vermittlung nicht ausgehändigt sondern einbehalten, ich habe keine Handhabe, das System ist nicht wirklich durchdacht und anfällig. Diese Vorschrift des Original herumreichens ist eindeutig ausschließlich nur auf einer Seite des AVGS Karussells (Agentur /Jobcenter gibt dem Bewerber, der Bewerber den PAV die Kopie, der PAV vermittelt, der PAV bekommt oder auch nicht den Original AVGS und beantragt die Auszahlung im Original, das Schreiben kommt im Jobcenter an oder nicht.) Der Einzige, der um 1.000 – 2.000 Euro geprellt werden könnte, ist der PAV. Warum wird von zertifizierten Partnern in Ausnahmefällen, wenn nachweislich der Vermittelte auf Aufforderungen nicht reagiert, eine Kopie zur Auszahlung akzeptiert? In den Ämtern wird sogar gesagt – wir wissen, der ist schwierig, der ist nie kooperativ, der kann nicht lesen und entsorgt seine Post, die ist unberechenbar, die hat Spaß daran anderen zu schaden… Das ist doch Sadismus jemanden mit einem Gutschein auszustatten, den vermitteln zu lassen und von vornherein davon auszugehen, dass es zu keiner Auszahlung kommt, da der Vermittelte zu 90% unkooperativ ist!

Das Grundproblem des AVGS besteht darin, dass die involvierten Parteien auf  ein PAV angewiesen sind und sich in keinem Fall kooperativ verhalten müssen, sondern sich nur kooperativ verhalten können. Das bedeutet für viele Beamte eine Aufforderung zum unkooperativen und sogar feindlichem Verhalten („Wir retten den Staat vor gierigen und betrügerischen PAV“) und für einige der Bewerber ebenfalls, stellt eine Kooperation ein Problem dar (wir bekommen nicht die leichten Fälle, einfach eine Überforderung z.B. bei Lese- Rechtschreibschwäche). Bedeutet: Wir erledigen unsere Arbeit sehr oft ohne Bezahlung, da der AVGS nicht automatisch jedem Arbeitslosen bereits mit seiner Meldung zum Arbeitsuchenden für die Dauer seiner Arbeitsuche zugeteilt wird – ohne Einschränkung. So bekommen wir oft nach Bitten und Betteln, Fordern und Zetern einen AVGS, oft sind die Stellen dann bereits wieder besetzt, einen Anschluß AVGS bekommen wir oft nicht unmittelbar usw. Das ganze System mindert den Umsatz der PAV um sicherlich 40%, was eine positive betriebliche Entwicklung eines Unternehmens sicherlich gelinde behindert. 50% der Arbeitszeit wird immer wieder rund um den AVGS verschwendet (Bitte beantragen Sie usw.) Ein betrieblicher Wahnsinn. Wenn es zur Öffnung und Vereinfachung käme, so würden wir sicherlich unsere aktuelle Vermittlungszahlen vervierfachen können, binnen 6 Monaten würden sicherlich drei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, die zu einer weiteren Verdoppelung der Zahlen führen würde usw.

Besonders kundenfreundlich, ansprechbar und kooperativ sind die Ämter in Essen, wahrscheinlich da dort auch gute langjährige PAV sitzen. In Köln ist es inzwischen auch sehr gut geworden (Stand 2015), Düsseldorf durchwachsen, bislang ganz schlecht Bergisch Gladbach, Brühl, Gummersbach im Grunde das Kölner Umland und in Rheinlandpfalz Trier. Teils auf dem Niveau das man nur noch juristisch vorgehen könnte (Beleidigung, Betrug….) Worauf wir bislang verzichten. Wobei es auch in diesen Ämtern gute Mitarbeiter gibt… daran liegt es nicht.

Fazit: Das System ist viel zu willkürlich wie diese Beispiele zeigen, in anderen gleichgearteten Fällen kam es „ohne Probleme“ zur Auszahlung (bedeutet Problem klären, AVGS rückwirkend ausstellen, wenn das falsche Dokument ausgegeben wurde, dann Antrag neu reinreichen usw. extrem überflüssig bürokratisch). Das ganze System um den AVGS gehört dringend vereinfacht, um das duale Vermittlungssystem (Amt und PAV) zu retten. Sollte der AVGS und die zwingende Zertifizierung weiterhin so unattraktiv bleiben wird der Teil der PAV, die ohne Zertifizierung und ohne AVGS arbeiten von Jahr zu Jahr größer. Perspektivisch wird sich das Amt, nur wegen einiger überflüssiger Regelungen und Formalitäten, falscher Feindbilder bei Minoritäten der Mitarbeiter,  sowie weniger aber entscheidender Unkooperativer irgendwann das eigene Grab schaufeln. Dann gibt es plötzlich amerikanische Zustände in der Arbeitsvermittlung. Was kein Mensch will, kein PAV sondern ganz andere Interessengruppen, die sich denken es sei doch eine prima Idee wenn man wie die US-Konzerne keine Kosten mit der Arbeitslosenversicherung hätte (und der KV und der Rente…).  Das andere Extrem wären Schwedische Zustände, die haben laut einer Untersuchung nur staatliche Vermittler, die Sage und Schreibe eine Vermittlung im Monat schaffen. Nach den Maßstäben Vermittlung für einen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, der deutschen Jobcenter bedeutet das jemanden, der sich arbeitsuchend gemeldet hat und leicht zu vermitteln ist zur Unterschrift eines Arbeitsvertrages zu bringen. Das ist um Faktor 200 leichter als jemanden nach 50 Tagen (6 Wochen) Erwerbslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 6 Wochen zu bringen. Um den Faktor 400 wenn man bedenkt, das der Vermittler im Jobcenter sich sogar die von den PAV vermittelten Bewerber anrechnen kann! Ein PAV muss  im Schnitt wenigstens 8 erfolgreiche Vermittlungen im Monat machen, sonst ist er unter dem Level eines Industriefacharbeiters (als Maßstab). Er hat ja Kosten wie Büro, Schreibkraft, Porto, Mobilität, Kommunikation, seine Sozialversicherungen usw. Das schaffen die wenigsten, acht Vermittlungen erfolgreich durchzuziehen, weil immer wieder etwas fehlt, ein Dokument, eine positive Entscheidung und und und. Unser Ziel ist es, das System zu ändern und tatsächlich jeden Tag einen Arbeitsuchenden erfolgreich zu vermitteln, je Kleingruppe Vermittler (2,5 Stellen).

Denn so unterschiedlich sind die Maßstäbe in Deutschland:

– 50 Tage früher darf der Mitarbeiter des Jobcenters jeden Arbeitsuchenden vermitteln. Egal wie leicht, es gilt sogar als vermittelt, wer sich selbst etwas sucht in der Betreuung.

– 50 Tage länger muss der Vermittelte des PAV in Arbeit sein, als der Vermittelte des Angestellten des Jobcenters, um als erfolgreich vermittelt zu gelten. So vermitteln wir oft unter sechs Wochen Verbleib in Arbeit, der zuständige Mitarbeiter im Jobcenter kann sich sogar diesen konkret von uns vermittelten Arbeitsuchenden als erfolgreich vermittelt anrechnen, wir PAV nicht! Wir bekommen auch keinen Cent für diese Leistung. Unsere Leistung ist somit nicht nur kostenneutral für die Ämter, sondern auch gut für Statistik und sogar gewinnbringend wenn es nicht zur Auszahlung kommt (Grund für unkooperatives Verhalten?).

– Wir müssen den Erwerbslosen dazu bewegen für uns einen AVGS zu beantragen, eine Kopie einfordern, einen Vertrag machen, eine Beschäftigungsbestätigung einholen, den Original-AVGS einholen, einen Antrag stellen. Wir haben seinen Lebenslauf (CV) eingescannt, anonymisiert, in eine Datenbank eingepflegt und mehrfach Telefonate und Bewerbungen erledigt ohne einen Cent dafür zu erhalten…

Das System rund um den AVGS haben sich Beamte ausgedacht, nicht die PAV, das ist das Problem. Das System in den Jobcentern hat sich auch nicht die PAV ausgedacht. Die Zertifizierung der PAV hat sich auch nicht die PAV ausgedacht…. Das gesamte System ist sehr schräg und unausgewogen, langfristig betrachtet zum Nachteil aller, wie ich sicherlich nachvollziehbar darlegen konnte. Unsinnigerweise sind es einzelne Gewerkschafter, die sich gegen die theoretisch beste Idee auf dem Arbeitsmarkt die Kooperation von Staat und Privat besonders zur Wehr setzen, dabei haben viele PAV einen durchaus linken und humanistischen Hintergrund. Im Moment werden beide Parteien von Dritten gegeneinander ausgespielt.

Ich bin gerne PAV und es macht Spaß zu 50% und zu 50% (wenn es um die Folgen unsinniger Regelungen und deren langfristige Auswirkungen geht). Ganz klar, ich muss dafür Sorge tragen, dass sich dieses System (um den AVGS) ändert. Wie jeder Mensch der nach Optimierung, Verbesserung und Fortschritt strebt.

Jochen Geis