Vermittlungsgutschein

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen und mindestens 6 Wochen arbeitslos sind, können zur Unterstützung Ihrer Eigenbemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einen Vermittlungsgutschein erhalten. Diesen Vermittlungsgutschein können Sie bei einer privaten Arbeitsvermittlung vorlegen. Die ARGE erstattet der privaten Arbeitsvermittlung einen festgelegten Betrag, wenn das Unternehmen Sie in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis vermittelt, das mindestens 15 Stunden umfasst. Der Vermittlungsgutschein steht Ihnen auch zu, wenn Sie in einer Maßnahme sind. Die Vermittlung in den 1. Arbeitsmarkt hat absolute Priorität.

Einen offiziellen Flyer der Agentur für Arbeit zum Thema finden Sie unter folgendem Link zum herunterladen:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_408856/zentraler-Content/A04-Vermittlung/A044-Vermittlungshilfen/Allgemein/Vermittlungsgutschein.html

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutschein. Wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihren persönlichen Ansprechpartner in der ARGE, um Näheres zu erfahren.

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 Eingliederungszuschuss

Das Arbeitsamt staffelt die Förderung- U25 (wurde 2010 eingestellt) oder Ü50, je nach Fall  von 10%. 50% teils 3 Monate bis zu einem Jahr. Für Arbeitgeber ist es ein Anreiz, allerdings oft argumentieren Arbeitgeber:

Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und zunehmendem Alter des  Arbeitslosen treten Vermittlungshemmnisse auf, die eine Wiedereingliederung  in den Arbeitsmarkt erschweren können. Um diesen Vermittlungshemmnissen entgegen zu wirken, kann der Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Machen Sie bitte den Arbeitgeber schon während des Vorstellungsgespräches auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam. Über die Leistung informiert Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner in der ARGE Köln.

Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)

das Programm wurde 2010 eingestellt

Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient. Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von  mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte vom Unternehmen angestrebt werden. Arbeitgeber, die EQ durchführen, können mit einem Zuschuss zur Vergütung in Höhe von bis zu 212 Euro (Stand 08/2008) monatlich von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Zum 1. Oktober 2007 wurde die Förderung der Einstiegsqualifizierung als Arbeitgeberleistung gesetzlich verankert (§ 235b SGB III).