Vermittlungsgutschein

Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen und 
mindestens 6 Wochen arbeitslos sind, können zur Unterstützung Ihrer 
Eigenbemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung 
einen Vermittlungsgutschein erhalten. Diesen Vermittlungsgutschein 
können Sie bei einer privaten Arbeitsvermittlung vorlegen. 
Die ARGE erstattet der privaten Arbeitsvermittlung einen festgelegten 
Betrag, wenn das Unternehmen Sie in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis vermittelt, das mindestens 15 Stunden umfasst.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutschein.

Wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder 
Ihren persönlichen Ansprechpartner in der ARGE, um Näheres zu erfahren.

 


Eingliederungszuschuss

Das Arbeitsamt staffelt die Förderung- U25 oder Ü50, je nach Fall 
von 10%. 50% teils 3 Monate bis zu einem Jahr. Für Arbeitgeber ist es ein Anreiz,
allerdings oft argumentieren Arb

Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und zunehmendem Alter des 
Arbeitslosen treten Vermittlungshemmnisse auf, die eine Wiedereingliederung 
in den Arbeitsmarkt erschweren können. Um diesen Vermittlungshemmnissen entgegen
 zu wirken, kann der Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.

Machen Sie bitte den Arbeitgeber schon während des Vorstellungsgespräches 
auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam.

Über die Leistung informiert Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder 
Ihr persönlicher Ansprechpartner in der ARGE Köln.


 

Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)

Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen
des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit 
Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient.

Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von 
mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte 
vom Unternehmen angestrebt werden. Arbeitgeber, die EQ durchführen, können 
mit einem Zuschuss zur Vergütung in Höhe von bis zu 212 Euro (Stand 08/2008) 
monatlich von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Zum 1. Oktober 2007 wurde 
die Förderung der Einstiegsqualifizierung als Arbeitgeberleistung 
gesetzlich verankert (§ 235b SGB III).