Vermittlungsgutschein
Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die Arbeitslosengeld II beziehen und
mindestens 6 Wochen arbeitslos sind, können zur Unterstützung Ihrer
Eigenbemühungen um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
einen Vermittlungsgutschein erhalten. Diesen Vermittlungsgutschein
können Sie bei einer privaten Arbeitsvermittlung vorlegen.
Die ARGE erstattet der privaten Arbeitsvermittlung einen festgelegten
Betrag, wenn das Unternehmen Sie in ein sozialversicherungspflichtiges
Arbeitsverhältnis vermittelt, das mindestens 15 Stunden umfasst.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines Vermittlungsgutschein.
Wenden Sie sich an Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder
Ihren persönlichen Ansprechpartner in der ARGE, um Näheres zu erfahren.
Eingliederungszuschuss
Das Arbeitsamt staffelt die Förderung- U25 oder Ü50, je nach Fall
von 10%. 50% teils 3 Monate bis zu einem Jahr. Für Arbeitgeber ist es ein Anreiz,
allerdings oft argumentieren Arb
Mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und zunehmendem Alter des
Arbeitslosen treten Vermittlungshemmnisse auf, die eine Wiedereingliederung
in den Arbeitsmarkt erschweren können. Um diesen Vermittlungshemmnissen entgegen
zu wirken, kann der Arbeitgeber Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten.
Machen Sie bitte den Arbeitgeber schon während des Vorstellungsgespräches
auf diese Fördermöglichkeit aufmerksam.
Über die Leistung informiert Sie Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder
Ihr persönlicher Ansprechpartner in der ARGE Köln.
Sonderprogramm Einstiegsqualifizierung für Jugendliche (EQ)
Betriebliche Einstiegsqualifizierungen sind ein von der Wirtschaft im Rahmen
des Ausbildungspaktes entwickeltes Angebot, das jungen Menschen mit
Vermittlungshemmnissen als Brücke in die Berufsausbildung dient.
Die betriebliche EQ beinhaltet ein betriebliches Langzeitpraktikum von
mindestens 6 bis maximal 12 Monaten. Eine Übernahme in Ausbildung sollte
vom Unternehmen angestrebt werden. Arbeitgeber, die EQ durchführen, können
mit einem Zuschuss zur Vergütung in Höhe von bis zu 212 Euro (Stand 08/2008)
monatlich von der Agentur für Arbeit gefördert werden. Zum 1. Oktober 2007 wurde
die Förderung der Einstiegsqualifizierung als Arbeitgeberleistung
gesetzlich verankert (§ 235b SGB III).