Der Vermittlungsgutschein wurde bis Ende 2011 verlängert
Köln - Arbeitsvermittlung
09.07.2010
Gute Nachricht für Arbeitsuchende und Vermittler. Am 8. Juli 2010 hat
der Bundestag einer erneuten Verlängerung der
Vermittlungsgutscheinregelung zunächst bis zum 31.12.2011 zugestimmt.
Mit den Änderungen wird klargestellt, dass die bisher zum 31. Dezember
2010 befristete Erprobungszeit für den Vermittlungsgutschein um ein
Jahr verlängert wird.
Ein Abriß der Geschichte des Vermittlungsgutscheines:
Bereits seit März 2002 haben Arbeitslose mit Ansprüchen auf
Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder
Anschlussunterhaltsgeld) Anrecht auf einen Vermittlungsgutschein
(VGS), sofern sie nach drei Monaten noch nicht vermittelt wurden (§ 421g SGB III).
Dieser Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein bestand
zuerst nur befristet bis zum 31. Dezember 2004, um Erfahrungen mit
diesem neuartigen Instrument sammeln zu können. Bis 31.10.2003 wurden
im Bundesgebiet bereits 52.828 Vermittlungsgutscheine an insgesamt
7.600 verschiedene private Arbeitsvermittler ausbezahlt.
Erste Erfahrungen wurden umgesetzt:
Ab dem Jahre 2005 galt der Vermittlungsgutschein weiter, wenn auch die
Vermittlungsprämie von gestaffelten Erlösen zwischen 1500 und 2500
Euro auf einheitlich 2000 Euro festgesetzt wurde und die
Vermittlungsprämie nicht mehr sofort fällig wurde, sondern die 1. Rate
in Höhe von 1000 Euro erst nach einer sechswöchigen Beschäftigung
beantragt werden konnte und die 2. Rate nach sechsmonatiger
ununterbrochender Beschäftigung. Damit sollten Missbrauch und
Mitnahmeeffekte sogenannter "schwarzen Schafe" unter den
Arbeitsvermittlern vorgebeugt und unterbunden werden, was auch zum
Großteil gelungen ist.
Erprobungsphase im Prinzip abgeschlossen, dennoch keine Sicherheit:
Trotzdem war die sogenannte Erprobung des Verfahrens zum
Vermittlungsgutschein immer noch nicht abgeschlossen. So wurde das
Verfahren dann mehrfach verlängert: 2006 für ein weiteres Jahr - 2008
für immerhin 3 Jahre und nun zuletzt wiederum für nur ein Jahr. Im
kommenden Jahr soll dann wieder mal entschieden werden, ob sich dieses
Instrument bewährt hat oder nicht.
Wir meinen:
8 Jahre Erprobung mit den vorgenommenen Anpassungen haben sich
bewährt. Das Angebot könnte verbessert werden, der erfolgsabhängige
Anreiz der privaten ist eine hohe Arbeitsmotivation. Hiervon
profitiert der Arbeitsmarkt, dennoch könnte die Ergebniszahl höher
sein, die Vermittlungszeiträume abgekürzt werden.
Würde jeder Erwerbslose z.B. mit seiner ersten Nachricht über sein
Arbeitslosengeld gleich automatisch einen Vermittlungsgutschein
zugesand bekommen, so würde dieser sich gleich an einen privaten
Vermittler seiner Wahl wenden können.
Die Leistung der privaten Arbeitsvermittler: 346.091 Vermittlungen im
Zeitraum von April 2004 bis Dezember 2008 ?
Arbeitsvermittler fordern deshalb:
- Abschluss der Erprobungsphase
- Vermittlungsgutschein für jeden gemeldeten Arbeitslosen ab 1.Tag der
Arbeitslosigkeit