Jochen Geis
Im folgenden Artikel schildert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Wichtigkeit zu einem denkbar frühen Zeitpunkt in die Vermittlung einzugreifen. Die PAV würden dies gerne leisten und fordern, nur dürfen sie es nicht.
Bereits bei der Meldung des Arbeitsplatzverlustes könnte mit der Erfassung des Kunden der BA, gleich ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt werden. Bislang dürfen sich die PAV mit dem Gutschein,der die Einnahmegrundlage der PAV bildet ausschließlich um die schwierigen Fälle kümmern, die bereits wenigstens 6 Wochen erwerbslos sind. Da sich Arbeitslose oft sogar Monate vor dem Kündigungstermin gemeldet haben, entgeht oft die Chance auf eine lückenfreie Überführung in die Anschlußbeschäftigung.
Zur Dokumentation (Quelle Text & Bild BAMS) folgender Artikel:
Arbeitsvermittlung
Die Arbeitsvermittlung ist ein wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge und gehört zum Kern moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
Unter den Leistungen der Arbeitsförderung ist die öffentliche Arbeitsvermittlung – unentgeltlich für alle Nutzer/innen – ein besonders wichtiger Bestandteil der staatlichen Daseinsfürsorge und gehört zum Kern moderner Dienstleistungen am Arbeitsmarkt.
Mit den Vermittlungsbemühungen sollte so früh wie möglich begonnen werden, da die berufliche Eingliederung dann Erfolg versprechender verläuft. Deshalb sollte die Agentur für Arbeit rechtzeitig aufgesucht werden. Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind sogar verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Beendigungszeitpunkt zu melden. Dies gilt jedoch nicht bei einer betrieblichen Ausbildung.
Die Vermittlung in den Agenturen für Arbeit beginnt in der Regel mit der Feststellung der beruflichen und persönlichen Fähigkeiten und Einsatzmöglichkeiten des Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden. An diese Potenzialanalyse schließt sich der Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung an, in der das Eingliederungsziel, die zu einer beruflichen Eingliederung erforderlichen Leistungen sowie die von der Agentur für Arbeit zu erbringenden Vermittlungsbemühungen festgehalten werden. Darüber hinaus enthält sie die eigenen Bemühungen des Ausbildung- bzw. Arbeitsuchenden. Die Eingliederungsvereinbarung soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
In der Online-Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit können sich Ausbildung- und Arbeitsuchende über freie Stellen informieren und sich selbst, auf Wunsch auch anonym, als Bewerber veröffentlichen.
Bei der Suche nach einer Beschäftigung kommen nicht nur die Agenturen für Arbeit in Frage. Arbeitsuchende können auch private Anbeitsmarktdienstleister ihrer Wahl mit der Vermittlung in Beschäftigung beauftragen.
Nicht selten erfordert die Eingliederung in Erwerbstätigkeit eine Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit. Dazu stehen zunächst Instrumente zur Verfügung, die den Vermittlungsprozess unmittelbar fördern (z.B. Förderung aus dem Vermittlungsbudget) oder vorbereiten (z.B. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung). Gelegentlich mangelt es an der Qualifikation der Arbeitsuchenden, für diesen Fall stehen verschiedene Möglichkeiten der Weiterbildung zur Verfügung. Arbeitgeber werden durch Lohnkostenzuschüsse unterstützt, wenn sie Arbeitslose einstellen, die sich nicht so ohne weiteres vermitteln lassen. Darüber hinaus kann die Agentur für Arbeit die Aufnahme einer Selbständigkeit durch Arbeitslose fördern.
Das Angebot an Leistungen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, das die Agenturen für Arbeit anbieten können, steht größtenteils auch allen erwerbsfähigen leistungsberechtigten Arbeitsuchenden durch die Jobcenter (SGB II) zur Verfügung. Den Jobcentern stehen jedoch weitere Unterstützungsleistungen zur Verfügung, die den besonderen Bedarfslagen dieser Personen entsprechen.
Quelle Bundesarbeitsministerium