Beantragen Sie gleich bei Ihrem Erstkontakt mit der Jobbörse den AVGS

Wenn Sie uns beauftragen, verfügen Sie idealerweise über einen Vermittlungsgutschein, diesen erhalten Sie in Ihrem Jobcenter auf Nachfrage!

Fragen Sie Ihren Arbeitsberater, Ihre Arbeitsberaterin, es gibt fast nie Komplikationen bei der Aushändigung des AVGS, da die Jobcenter nur nach erfolgter Leistung zahlen. Mit dem AVGS spart das Jobcenter in der Regel.

TIPP:
Alle Arbeitssuchenden können ab dem Zeitpunkt Ihrer Arbeitsuchendmeldung (z.B. sofort nach Erhalt der Kündigung) den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Ein Leistungsbezug und eine Wartezeit sind dafür nicht mehr notwendig.

Ihr Fallmanager entscheidet über Ihren Antrag nach Ermessen. Der AVGS ist unser üblichstes „Zahlungsmittel“. Private Beauftragungen Arbeitssuchender nehmen wir auch entgegen aber nicht in Priorität.

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