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Vermittlungsgutschein online

NEU! Sie können den Vermittlungsgutschein einfach online bestellen!

Ab sofort (August 2022) können alle Arbeitsuchenden den Vermittlungsgutschein selbst online bestellen. Dies geschieht einfach in zwei Schritten.
Der Antrag wird sodann zeitnah bearbeitet. In einigen Fällen besteht ein Rechtsanspruch

Voraussetzung ist, Sie melden sich beim Portal der Agentur für Arbeit an.

Der AVGS für die private Arbeitsvermittlung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Meist sind das 3 bis 6 Monate. In manchen Fällen ist auch die Region festgelegt, in die vermittelt werden soll. Lesen Sie ihn daher bitte aufmerksam durch.

Die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter kann die Vermittlungskosten nur übernehmen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

Schritt 1: Einen Gutschein für die private Arbeitsvermittlung können Sie schnell und einfach im Online-Portal beantragen.

AVGS MPAV BEANTRAGEN

Schritt 2: Wenn Sie den AVGS für die private Arbeitsvermittlung erhalten haben: Prüfen Sie die Angaben auf dem Gutschein.

Schritt 3: Suchen Sie sich eine private Arbeitsvermittlung und schließen Sie – soweit noch nicht geschehen – mit dieser einen Vermittlungsvertrag ab.

Schritt 4: Nachdem Ihnen die private Arbeitsvermittlung eine Stelle vermittelt hat, übergeben Sie dieser den Gutschein. Die private Arbeitsvermittlung erhält dann von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter die Vermittlungsarbeit vergütet.

Entgeltgruppen in der Arbeitnehmerüberlassung

  Tarifverträge Zeitarbeit zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) (als Rechtsnachfolger des BZA) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)   (Stand 11 / 2013)
   Tarifverträge zwischen der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) und Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)   (Stand 11 / 2013)
   Tarifverträge zwischen Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) (als Rechtsnachfolger des AMP e.V.) und Christlicher Gewerkschaftbund Deutschlands (CGB)   (Stand 07 / 2011)
Die Arbeitnehmerüberlassungen zahlen nach unterschiedlichen Tarifen! Für alle gilt in Bälde der gesetzliche Mindestlohn, zudem gibt es in einigen Großbranchen (Metall, Chemie…) den Branchenzuschlag. Für Berufseinsteiger, Wiedereinsteiger und auch Bewerber die ungern an fester Stelle arbeiten, bleibt die Arbeitnehmerüberlassung eine gute Option.

Betrug um den AVGS: Die PAV werden systematisch geprellt

Es gibt Ämter, deren Mitarbeiter verhalten sich wie jeder zivilisierte Mensch: sachlich, kooperativ und umgänglich. Es gelten die allgemeinen Verhaltensregeln, alles gut. Im Gegenteil hat sich zumindest tendenziell in einigen Metropolen in NRW auch in den Ämtern die Erkenntnis durchgesetzt, dass wir gemeinsam, Hand in Hand sehr viel effizienter zum Vorteil aller arbeiten.

Aber es gibt auch Ämter bzw. MitarbeiterInnen in Ämtern, die und PAV systematisch, böswillig und formalbürokratisch um unsere Erfolgsprämie prellen. Es gibt sicherlich auch einzelne PAV, die betrügen. Aber mit einem Unterschied: Die PAV dürfen das nicht, sonst verlieren Sie Ihre Existenz, die Zertifizierung!

Die MitarbeiterInnen in den Ämtern dürfen sich sehr wohl so verhalten, teils werden sie sogar derart angewiesen, ohne Folgen.  Das ist ein gravierender Unterschied, als Angestellter oder gar Beamter im öffentlichen Dienst hängt man nicht existenziell am Erfolg.

Seit der Pflichtzertifizierung unserer PAV erlebe ich es immer häufiger, dass die Arbeitsuchenden in uns den Freund und Helfer, den Engel an der Straßenecke, den Retter in der Not sehen und uns unbedingt privat zahlen möchten, obwohl sie einen Rechtsanspruch auf einen AVGS hätten. Wir haben dazu eine klare Meinung, der Rechtsanspruch muss in jedem Fall eingelöst werden. Wir machen erst seit der Pflichtzertifizierung die PAV, allerdings hatten wir mit allgemein gültigem Geschäftsgebahren gerechnet und nicht mit Dokumentations- und Nachweiswahn, nicht mit Diskriminierung und Ungleichbehandlung. Gerechnet hatte ich mit Partnerschaft auf Augenhöhe wie unter Geschäftspartnern üblich und nicht mit Verlautbarungen wie in Feudalzeiten, wo leben wir denn?

Beispiel: Ein Erwerbsloser wurde von uns vermittelt, sein AVGS ist allerdings an der Gültigkeitsgrenze, er muss zum Arbeitsbeginn einen neuen AVGS beantragen, sonst besteht die Gefahr, dass wir keine Erfolgsprovision erhalten. Dann muss im Zweifel der Bewerber zahlen, der es versäumt hat den AVGS zeitig neu zu beantragen. Der gute Mann geht zum Amt und bittet um den AVGS, der Mitarbeiter des Jobcenters stellt ihm ein Doppel seines nun ungültig werdenden AVGS aus. Der Mann nimmt die Stelle an, wir stellen den Antrag auf Auszahlung, das Jobcenter weigert sich zu zahlen, da kein gültiger AVGS vorliegt.

Ganz extrem: Der Bewerber, ein junger Mann mit einigen Handikaps (Berufsanfänger, kein Schulabschluss usw…) Der junge Mann wird von uns vorgestellt, sein AVGS läuft aus, er wird von uns mit Nachdruck und wiederholt aufgefordert einen neuen AVGS zu beantragen. Das macht er dann etwas zu spät… er hatte also einen AVGS mit drei Monaten Gültigkeit, dann hatte er fünf Werktage keinen AVGS an dem Tag den 1. Arbeitstag. Danach hatte er weitere fünf Werktage keinen AVGS dann wieder einen mit drei Monaten Gültigkeit. Binnen sechs Monaten zwei Wochen ohne AVGS, der Antrag auf Auszahlung wurde vom Teamleiter mehrfach unter teils erfundenen Gründen abgelehnt. Ich solle mich „privatrechtlich an den Bewerber halten“, er könne da nichts machen, die Frist sei abgelaufen – selbst wenn er wolle – könne er nicht…. und so weiter und so weiter. Keine Auszahlung bis heute, obwohl wir nachweislich auch unter Einbeziehung der  Vermittlerin mehrfach den AVGS angemahnt hatten.

Neues Problem, wir werden von vermittelten Bewerbern betrogen: Beispiel: Ich vermittele einen jungen Mann, an seinem Geburtstag, er unterschreibt den Arbeitsvertrag und nimmt unmittelbar danach die Arbeit auf. Mir sichert er die postalische Übermittlung seines originalen AVGS und der schriftlichen Beauftragung zu. 12 mal wird er daraufhin ab Woche 6 seines Beschäftigungsverhältnisses ergebnislos aufgefordert uns den AVGS im Original oder als Doppeldruck (Zweitschrift) zu übermitteln. Auch unter Androhung der Hinzuziehung eines Inkasso, es ist immerhin ein Gegenwert für den andere vor Gericht vorbestraft werden: 2.000 Euro! Ich denke auch an Anzeige wegen Eingehungsbetrug. Ich habe den Mann vermittelt, er arbeitet über 6 Monate dort und schickt mir die Originale nicht zu, ich bekomme kein Geld, da das Jobcenter auf Durchzug stellt. Unter Mithlife des Jobcenters Trier wird die Prellung des verdienten Lohnes dann komplett: Ich habe meine Leistung erbracht, der Vermittelte behält einfach das Original ein, das Jobcenter bewegt sich keinen mm, ich bekomme keine Erfogsprovision. Der Arbeitgeber hat mir meine Tätigkeit bestätigt, ich kann den Vorgang anhand des Emailverkehrs nachweisen. Von der Sache her eindeutig, ich wurde von Bewerber und Agentur für Arbeit um die sauer verdiente Erfolgsprovision geprellt. Die Undankbarkeit und mangelnde Kooperation der Vermittelten nimmt seit einem Jahr stark zu, die Originale werden nach Vermittlung nicht ausgehändigt sondern einbehalten, ich habe keine Handhabe, das System ist nicht wirklich durchdacht und anfällig. Diese Vorschrift des Original herumreichens ist eindeutig ausschließlich nur auf einer Seite des AVGS Karussells (Agentur /Jobcenter gibt dem Bewerber, der Bewerber den PAV die Kopie, der PAV vermittelt, der PAV bekommt oder auch nicht den Original AVGS und beantragt die Auszahlung im Original, das Schreiben kommt im Jobcenter an oder nicht.) Der Einzige, der um 1.000 – 2.000 Euro geprellt werden könnte, ist der PAV. Warum wird von zertifizierten Partnern in Ausnahmefällen, wenn nachweislich der Vermittelte auf Aufforderungen nicht reagiert, eine Kopie zur Auszahlung akzeptiert? In den Ämtern wird sogar gesagt – wir wissen, der ist schwierig, der ist nie kooperativ, der kann nicht lesen und entsorgt seine Post, die ist unberechenbar, die hat Spaß daran anderen zu schaden… Das ist doch Sadismus jemanden mit einem Gutschein auszustatten, den vermitteln zu lassen und von vornherein davon auszugehen, dass es zu keiner Auszahlung kommt, da der Vermittelte zu 90% unkooperativ ist!

Das Grundproblem des AVGS besteht darin, dass die involvierten Parteien auf  ein PAV angewiesen sind und sich in keinem Fall kooperativ verhalten müssen, sondern sich nur kooperativ verhalten können. Das bedeutet für viele Beamte eine Aufforderung zum unkooperativen und sogar feindlichem Verhalten („Wir retten den Staat vor gierigen und betrügerischen PAV“) und für einige der Bewerber ebenfalls, stellt eine Kooperation ein Problem dar (wir bekommen nicht die leichten Fälle, einfach eine Überforderung z.B. bei Lese- Rechtschreibschwäche). Bedeutet: Wir erledigen unsere Arbeit sehr oft ohne Bezahlung, da der AVGS nicht automatisch jedem Arbeitslosen bereits mit seiner Meldung zum Arbeitsuchenden für die Dauer seiner Arbeitsuche zugeteilt wird – ohne Einschränkung. So bekommen wir oft nach Bitten und Betteln, Fordern und Zetern einen AVGS, oft sind die Stellen dann bereits wieder besetzt, einen Anschluß AVGS bekommen wir oft nicht unmittelbar usw. Das ganze System mindert den Umsatz der PAV um sicherlich 40%, was eine positive betriebliche Entwicklung eines Unternehmens sicherlich gelinde behindert. 50% der Arbeitszeit wird immer wieder rund um den AVGS verschwendet (Bitte beantragen Sie usw.) Ein betrieblicher Wahnsinn. Wenn es zur Öffnung und Vereinfachung käme, so würden wir sicherlich unsere aktuelle Vermittlungszahlen vervierfachen können, binnen 6 Monaten würden sicherlich drei zusätzliche Vollzeitstellen geschaffen, die zu einer weiteren Verdoppelung der Zahlen führen würde usw.

Besonders kundenfreundlich, ansprechbar und kooperativ sind die Ämter in Essen, wahrscheinlich da dort auch gute langjährige PAV sitzen. In Köln ist es inzwischen auch sehr gut geworden (Stand 2015), Düsseldorf durchwachsen, bislang ganz schlecht Bergisch Gladbach, Brühl, Gummersbach im Grunde das Kölner Umland und in Rheinlandpfalz Trier. Teils auf dem Niveau das man nur noch juristisch vorgehen könnte (Beleidigung, Betrug….) Worauf wir bislang verzichten. Wobei es auch in diesen Ämtern gute Mitarbeiter gibt… daran liegt es nicht.

Fazit: Das System ist viel zu willkürlich wie diese Beispiele zeigen, in anderen gleichgearteten Fällen kam es „ohne Probleme“ zur Auszahlung (bedeutet Problem klären, AVGS rückwirkend ausstellen, wenn das falsche Dokument ausgegeben wurde, dann Antrag neu reinreichen usw. extrem überflüssig bürokratisch). Das ganze System um den AVGS gehört dringend vereinfacht, um das duale Vermittlungssystem (Amt und PAV) zu retten. Sollte der AVGS und die zwingende Zertifizierung weiterhin so unattraktiv bleiben wird der Teil der PAV, die ohne Zertifizierung und ohne AVGS arbeiten von Jahr zu Jahr größer. Perspektivisch wird sich das Amt, nur wegen einiger überflüssiger Regelungen und Formalitäten, falscher Feindbilder bei Minoritäten der Mitarbeiter,  sowie weniger aber entscheidender Unkooperativer irgendwann das eigene Grab schaufeln. Dann gibt es plötzlich amerikanische Zustände in der Arbeitsvermittlung. Was kein Mensch will, kein PAV sondern ganz andere Interessengruppen, die sich denken es sei doch eine prima Idee wenn man wie die US-Konzerne keine Kosten mit der Arbeitslosenversicherung hätte (und der KV und der Rente…).  Das andere Extrem wären Schwedische Zustände, die haben laut einer Untersuchung nur staatliche Vermittler, die Sage und Schreibe eine Vermittlung im Monat schaffen. Nach den Maßstäben Vermittlung für einen Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, der deutschen Jobcenter bedeutet das jemanden, der sich arbeitsuchend gemeldet hat und leicht zu vermitteln ist zur Unterschrift eines Arbeitsvertrages zu bringen. Das ist um Faktor 200 leichter als jemanden nach 50 Tagen (6 Wochen) Erwerbslosigkeit in ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens 6 Wochen zu bringen. Um den Faktor 400 wenn man bedenkt, das der Vermittler im Jobcenter sich sogar die von den PAV vermittelten Bewerber anrechnen kann! Ein PAV muss  im Schnitt wenigstens 8 erfolgreiche Vermittlungen im Monat machen, sonst ist er unter dem Level eines Industriefacharbeiters (als Maßstab). Er hat ja Kosten wie Büro, Schreibkraft, Porto, Mobilität, Kommunikation, seine Sozialversicherungen usw. Das schaffen die wenigsten, acht Vermittlungen erfolgreich durchzuziehen, weil immer wieder etwas fehlt, ein Dokument, eine positive Entscheidung und und und. Unser Ziel ist es, das System zu ändern und tatsächlich jeden Tag einen Arbeitsuchenden erfolgreich zu vermitteln, je Kleingruppe Vermittler (2,5 Stellen).

Denn so unterschiedlich sind die Maßstäbe in Deutschland:

– 50 Tage früher darf der Mitarbeiter des Jobcenters jeden Arbeitsuchenden vermitteln. Egal wie leicht, es gilt sogar als vermittelt, wer sich selbst etwas sucht in der Betreuung.

– 50 Tage länger muss der Vermittelte des PAV in Arbeit sein, als der Vermittelte des Angestellten des Jobcenters, um als erfolgreich vermittelt zu gelten. So vermitteln wir oft unter sechs Wochen Verbleib in Arbeit, der zuständige Mitarbeiter im Jobcenter kann sich sogar diesen konkret von uns vermittelten Arbeitsuchenden als erfolgreich vermittelt anrechnen, wir PAV nicht! Wir bekommen auch keinen Cent für diese Leistung. Unsere Leistung ist somit nicht nur kostenneutral für die Ämter, sondern auch gut für Statistik und sogar gewinnbringend wenn es nicht zur Auszahlung kommt (Grund für unkooperatives Verhalten?).

– Wir müssen den Erwerbslosen dazu bewegen für uns einen AVGS zu beantragen, eine Kopie einfordern, einen Vertrag machen, eine Beschäftigungsbestätigung einholen, den Original-AVGS einholen, einen Antrag stellen. Wir haben seinen Lebenslauf (CV) eingescannt, anonymisiert, in eine Datenbank eingepflegt und mehrfach Telefonate und Bewerbungen erledigt ohne einen Cent dafür zu erhalten…

Das System rund um den AVGS haben sich Beamte ausgedacht, nicht die PAV, das ist das Problem. Das System in den Jobcentern hat sich auch nicht die PAV ausgedacht. Die Zertifizierung der PAV hat sich auch nicht die PAV ausgedacht…. Das gesamte System ist sehr schräg und unausgewogen, langfristig betrachtet zum Nachteil aller, wie ich sicherlich nachvollziehbar darlegen konnte. Unsinnigerweise sind es einzelne Gewerkschafter, die sich gegen die theoretisch beste Idee auf dem Arbeitsmarkt die Kooperation von Staat und Privat besonders zur Wehr setzen, dabei haben viele PAV einen durchaus linken und humanistischen Hintergrund. Im Moment werden beide Parteien von Dritten gegeneinander ausgespielt.

Ich bin gerne PAV und es macht Spaß zu 50% und zu 50% (wenn es um die Folgen unsinniger Regelungen und deren langfristige Auswirkungen geht). Ganz klar, ich muss dafür Sorge tragen, dass sich dieses System (um den AVGS) ändert. Wie jeder Mensch der nach Optimierung, Verbesserung und Fortschritt strebt.

Jochen Geis

Mobilitätsticket, die günstige Lösung wenn es zur Arbeit etwas weiter ist

Zuschuß zu den Fahrtkosten, ein wichtiges Thema, da viele Arbeitsuchende und Geringverdiener aus der Peripherie in die Zentren müssen, dass MobilPassTicket

Viele Unternehmen, auch Arbeitnehmerüberlassungen mit denen wir Kooperieren bieten Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen inzwischen ab dem 2. Monat ein Jobticket an. Für unsere Bewerber, die zum Beispiel nur in Teilzeit in eine ungelernte Tätigkeit gehen bleibt neben der Möglichkeit der Aufstockung noch das wesentlich vergünstigte Mobilitätsticket z.B. im Großraum Köln. In Köln nennt sich diese Einrichtung „Köln Pass / MobilPassTicket“ Kein Mensch kann von ungelernter Tätigkeit in Teilzeitarbeit eine Familie ernähren, da wird immer ein Zuschuss benötigt werden. Ausschließlich für KölnPassInhaber kostet das MonatsTicket „MobilPass“ für das Stadtgebiet Köln (1b) 33,00 €, nach Hürth z.B. kostet es nur 41 Euro. Ohne KölnPass kostet das Stadtgebiet Köln nur 35,80 Euro im Monat. Diese Option besteht natürlich auch für aufstockende Kleinunternehmer.

Wer gehört zu den Berechtigten?

 

  • Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Leistungen für Grundsicherung im Alter
  • Bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt von Einrichtungen (SGB XII)
  • Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
  • Empfänger von Laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz

 
Wo Sie das Ticket beantragen können und weitere Infos entnehmen Sie bitte der VRS-Internetseite.

 

Prinzipiell gilt das Mobilitätsticket für Kunden aus dem SGBII-Bereich (also Kunden aus dem Jobcenter – ehemalige Arge). Dies wird von den Kommunen bezuschusst.

Für Bewerber aus dem SGBIII gibt es diese Leistung leider nicht.

Allerdings ist es bei Arbeitslosengeldempfängern  möglich, die Fahrkosten bei Arbeitsantritt zu bezuschussen, abhängig von der Eigenleistungsfähigkeit der jeweiligen Person. Prinzipiell ist hier die Regel, dass ab einem täglichen Weg von 40km (20 hin, 20 zurück) eine Bezuschussung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist – dies entscheidet der jeweilige Vermittler, eine allgemeine Regel gibt es hier leider nicht.

Migration Papiere in Deutschland? Was zu beachten ist!

Zur Zeit kommen viele EU Bürger zu uns und fragen wegen Arbeit und der notwendigen Papiere an.

Für EU Bürger gilt die Freizügigkeit der Person (Wohnort) und der Arbeitswahl im Schengenraum (mit Ausnahmen), die rechtliche Gleichstellung der EU Bürger ist weit entwickelt und erleichtert die Arbeitsaufnahme in den Partnerländern . Der Schengenraum schließt die Hochlohnländer Norwegen und die Schweiz ein. Dort werden genau wie in Deutschland Industriefacharbeiter, Handwerker aus dem Baugewerbe und Pflegekräfte gesucht. Auch wenn die Auswanderung und Arbeitsmigration erheblich vereinfacht wird und eigentlich so einfach ist wie eine Jobsuche innerhalb großer Staaten wie den USA, Rußland oder China, so gibt es auch innerhalb der EU einige grundlegende Formalitäten zu erfüllen.

– Anmeldung! Hallo hier bin ich! Zunächst benötigen Sie  eine Meldeadresse, auch als Zweitwohnsitz zunächst möglich (z.B. Sie haben ein Haus in Polen und bleiben auch dort angemeldet). Zuerst sollten Sie sich bei dem zuständigen Meldeamt (meist im Rathaus) Ihrer Gemeinde anmelden.  In den meisten Meldeämtern kann die Freizügigkeitsbescheinigung (für EU Bürger!) gleich bei der Meldung mit beantragt werden. Das Meldeamt reicht den Antrag und ggf. die Unterlagen an das Ausländeramt weiter. Sie können die erforderlichen Unterlagen für die Ausländerbehörde meistens gleich zur Meldung mitnehmen oder auch darauf warten, dass die Ausländerbehörde diese bei Ihnen anfragt. Eine Freizügigkeitbescheinigung wird dann per Post versandt und sollte zusammen mit dem Pass mitgeführt werden. In Deutschland herrscht noch immer Ausweispflicht!
Zum Meldeamt sollten Sie den Ausweis und den Mietvertrag mitbringen.
Die Ausstellung einer Bescheinigung über das Freizügigkeitsrecht ist gebührenfrei.

– Sie benötigen um in Deutschland arbeiten zu können eine Steuernummer (elektronisch)

– Sie benötigen einen Sozialversicherungsausweis, dieser wird bei der Rentenversicherung oder der Krankenversicherung beantragt. Zum Antrag

– der Arbeitgeber benötigt für die Lohnsteuer Ihren Geburtsort, Geburtstag und Geburtsname und aktueller Name

– Sie sollten dringend die Landessprache beherrschen, die Zeiten sind vorbei in denen man ohne Verständigungsmöglichkeiten einen Job, geschweige denn einen guten Job fand. Ausserdem sollte sich jeder im öffentlichen Raum sicher bewegen können. Den Integrationskurs beantragen Sie hier: Zum Antrag

Beauftragung durch Unternehmen

Fachkräfte werden gesucht und werden immer rarer. Nun ist die PAV Vermittlung einerseits so geregelt, dass Erwerbslose durch das Amt über den Vermittlungsgutschein, von den jobcentern, bei der Arbeitssuche unterstützt werden.

Richtig begehrte Arbeitskräfte erhalten jedoch keinen Vermittlungsgutschein, werden kaum 6 Wochen erwerbslos und können sich den Job aussuchen.

Demnach ist in einem solchen Fall – wenn Sie Fachkräfte suchen nur die Beauftragung durch die Unternehmen möglich.

Wir entlasten Sie bei  Ihrer Mitarbeitergewinnung und sind in unserem Dienst weitaus günstiger als z.B. eine Arbeitnehmerüberlassung. Nutzen Sie die Vorteile der PAV!  Beauftragen Sie uns zu einem fairen Kurs mit der erfolgreichen Bindung begehrter, qualifizierter neuer Mitarbeiter an Ihr Unternehmen. Diese werden wir ggf. aus der Beschäftigung für Ihr Unternehmen begeistern können.

Die Kosten sind überschaubar. Die Provision zahlen Sie nur im Erfolgsfall, in drei Monatsraten nach Einstellung des Mitarbeiters.

Der größte Gewinn für ein Unternehmen sind Mitarbeiter, die wissen was sie tun. Ein guter, motivierter und qualifizierter Mitarbeiter ist das höchste Gut des Unternehmens.

Beauftragen Sie uns!

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle Menschen, die bei Ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
  • Selbständige oder Berufsrückkehrer
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften

Tariferhöhung für die Innenreinigung

Die mehr als 550 000 Gebäudereiniger in Deutschland bekommen im nächsten Jahr mehr Geld.

Arbeitgeber und Gewerkschaft einigten sich in der Nacht zu Donnerstag, die Löhne um 3,44 Prozent zu erhöhen. 2015 ist ein weiteres Plus von 2,58 Prozent vorgesehen.

Für die Innenreinigung wird der Mindestlohn am 1. Januar 2014 im Westen von 9 Euro auf 9,31 Euro pro Stunde steigen und 2015 auf 9,55 Euro.

Führerscheinklassen

Wir bieten ständig im Durchschnitt ca. 30 Stellen für Fahrer alleine im Umkreis Köln, Bonn . Düsseldorf. Sie besitzen einen Führerschein? Dann sollten Sie diesen als berufliche Qualifikation betrachten. Gerne helfen wir bei Weiterqualifikation, wenn Sie zB den Klasse 2 machen möchten (korrekt C, CE) genaues zu den Führerscheinklassen siehe unten. Wir bieten aber auch die bundesweite Vermittlung in Fahrerjobs aller Arten an.

EU Führerschein-Klassen:

Hier finden Sie die neuen Führerschein-Klassen, die mit der Fahrerlaubnisverordnung zum 01.01.1999 und 19.01.2013 eingeteilt wurden, aufgegliedert und übersichtlich.

Das sind die neuen Führerscheinklassen per 19. Januar 2013:
Klasse AM (ersetzt Klasse M und S), Klasse A, Klasse A1, Klasse A2, Klasse B, Klasse BE, Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (integriert in Fahrerlaubnisklasse BE), Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse T und Klasse L. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland. Die Führerschein-Inhaber, bei denen die Fahrerlaubnis bis zum 18.01.2013 erteilt worden ist, dürfen seit dem 19. Januar 2013 zusätzlich zum bisherigen Umfang ihres Führerscheins auch Fahrzeuge fahren, die vom neuen Umfang der jeweiligen Klasse erfasst wurden.
Das sind die Führerscheinklassen per 01. Januar 1999:
Klasse A, Klasse A1, Klasse B, Klasse BE, Klasse C1, Klasse C1E, Klasse C, Klasse CE, Klasse D1,Klasse D1E, Klasse D, Klasse DE, Klasse M, Klasse S, Klasse L und Klasse T. Die Führerscheinklassen A, B, BE, C, CE, D, DE sowie die Unterklassen A1, C1, C1E, D1 und D1E unterliegen den internationalen Regelungen. M, S, L und T sind dagegen nationale Klassen der Bundesrepublik Deutschland.
Alte Fahrerlaubnisklassen:
Die alten Klassen 1,1a, 1b, 2,3,4,5 und FE KOM waren über lange Jahre die Einteilung und jedermann wusste, welche Fahrzeuge damit gefahren werden durften.
Führerscheinklassen neu und alt im Vergleich

Führerscheinklasse alt Führerscheinklasse neu seit 19.01.2013 Zusatz
1 A
1a A2
1b A1
2 C und CE Klasse C und CE befristet bis zum 50. Lebensjahr
3 B, BE, C1 und C1E
2 und 3 D, D1, D1E und DE Je nach zulässigem Gesamtgewicht des Kfz und Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Omnibussen
4 AM
5 L

Anrufe bei der Arbeitsagentur ab jetzt gebührenfrei – neue Service-Rufnummern ab 1. Juni 2013

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) führt zum 1. Juni neue gebührenfreie Service-Rufnummern ein. Bisher waren die Arbeitsagenturen und Familienkassen unter kostenpflichtigen Rufnummern mit der Vorwahl 0180 1 erreichbar. Künftig können Arbeitnehmer- und Arbeitgeberkunden aus allen deutschen Festnetz- und Handynetzen kostenlos anrufen.

„Dies ist für uns ein wichtiger Schritt zu mehr Kundenfreundlichkeit“ betont Raimund Becker, Vorstand der BA. „Vor allem Handynutzer mussten für ein Telefonat in der Vergangenheit oft hohe Gebühren zahlen, wenn sie einen Termin vereinbaren wollten oder eine Information benötigten. Die alten Rufnummern waren deshalb nicht mehr zeitgemäß. Wir freuen uns, dass wir nun für alle Anrufer diesen neuen kostenlosen Service anbieten können.“

Neue Rufnummern gibt es nicht nur für die Arbeitsagenturen. Auch die Familienkasse, die jeden Monat das Kindergeld für über 8,8 Millionen Berechtigte auszahlt, ist künftig gebührenfrei erreichbar.

Je nach Anliegen wählen die Kunden künftig folgende Rufnummern:

Anliegen Rufnummer

Arbeitnehmer/Arbeitsuchende 0800 4 5555 00

Arbeitgeber 0800 4 5555 20

Familienkasse: Information allgemein 0800 4 5555 30

Familienkasse: Zahlungstermine Kindergeld 0800 4 5555 33

Forderungseinzug/Kasse 0800 4 5555 10

 

Hintergrund:

 

In der Arbeitslosenversicherung (SGB III) werden telefonische Kundenanliegen der Agenturen für Arbeit durch 50 Service Center mit etwas über 3000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bearbeitet. Damit die Kunden möglichst zeitnah einen Telefonserviceberater erreichen, werden die Anrufe in regionalen Verbünden verteilt. Für die Familienkasse ist derzeit ein Service Center mit sechs Standorten und circa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig.

 

Im Jahr 2012 lag das Anrufvolumen im Bereich der Arbeitsagenturen bei 15 Millionen, in der Familienkasse bei 6,4 Millionen Gesprächen.

 

Die Jobcenter haben als gemeinsame Einrichtung von Kommune und Bundesagentur eigene lokale Rufnummern. Die Kontaktdaten findet man unter www.arbeitsagentur.de à Partner vor Ort.