Zuschuß zu den Fahrtkosten, ein wichtiges Thema, da viele Arbeitsuchende und Geringverdiener aus der Peripherie in die Zentren müssen, dass MobilPassTicket
Viele Unternehmen, auch Arbeitnehmerüberlassungen mit denen wir Kooperieren bieten Ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen inzwischen ab dem 2. Monat ein Jobticket an. Für unsere Bewerber, die zum Beispiel nur in Teilzeit in eine ungelernte Tätigkeit gehen bleibt neben der Möglichkeit der Aufstockung noch das wesentlich vergünstigte Mobilitätsticket z.B. im Großraum Köln. In Köln nennt sich diese Einrichtung „Köln Pass / MobilPassTicket“ Kein Mensch kann von ungelernter Tätigkeit in Teilzeitarbeit eine Familie ernähren, da wird immer ein Zuschuss benötigt werden. Ausschließlich für KölnPassInhaber kostet das MonatsTicket „MobilPass“ für das Stadtgebiet Köln (1b) 33,00 €, nach Hürth z.B. kostet es nur 41 Euro. Ohne KölnPass kostet das Stadtgebiet Köln nur 35,80 Euro im Monat. Diese Option besteht natürlich auch für aufstockende Kleinunternehmer.
Wer gehört zu den Berechtigten?
- Empfänger von ALG II und Sozialgeld (SGB II)
- Empfänger von Leistungen für Grundsicherung im Alter
- Bei Erwerbsminderung sowie laufender Hilfe zum Lebensunterhalt von Einrichtungen (SGB XII)
- Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz
- Empfänger von Laufenden Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz
Wo Sie das Ticket beantragen können und weitere Infos entnehmen Sie bitte der VRS-Internetseite.
Prinzipiell gilt das Mobilitätsticket für Kunden aus dem SGBII-Bereich (also Kunden aus dem Jobcenter – ehemalige Arge). Dies wird von den Kommunen bezuschusst.
Für Bewerber aus dem SGBIII gibt es diese Leistung leider nicht.
Allerdings ist es bei Arbeitslosengeldempfängern möglich, die Fahrkosten bei Arbeitsantritt zu bezuschussen, abhängig von der Eigenleistungsfähigkeit der jeweiligen Person. Prinzipiell ist hier die Regel, dass ab einem täglichen Weg von 40km (20 hin, 20 zurück) eine Bezuschussung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist – dies entscheidet der jeweilige Vermittler, eine allgemeine Regel gibt es hier leider nicht.