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Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle Menschen, die bei Ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
  • Selbständige oder Berufsrückkehrer
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften