Alle Menschen, die bei Ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch:
- arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
- Selbständige oder Berufsrückkehrer
- Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
- Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
- Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften