Monthly Archives: Juli 2013

Wer kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Alle Menschen, die bei Ihrem zuständigen Leistungsträger arbeitssuchend gemeldet sind, können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Dazu gehören neben Empfängern von ALG I und ALG II unter anderem auch:

  • arbeitssuchend gemeldete Nichtleistungsempfänger
  • Selbständige oder Berufsrückkehrer
  • Studenten und Auszubildende auf Jobsuche
  • Soldaten bei Beendigung des Wehrdienstes
  • Beschäftige in Transfer- und Auffanggesellschaften