Vermittlungsgutschein europaweit gültig!

Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Januar 2007 ist der Vermittlungsgutschein auch für Vermittlungen in das EU/EWR-Ausland und bei der Vermittlung durch im EU/EWR-Ausland ansässige private Arbeitsvermittler auszuzahlen. Bitte fragen Sie Ihren Sachbearbeiter, wenn ich Sie z.B. nach Spanien, in die Niederlande oder ähnlich vermittele, dass dies in dem Gültigkeitsbereich berücksichtigt wird, ideal steht dann im Gültigkeitsbereich nicht „bundesweit“ sondern dort stünde dann „EU/EWR Länder“ was dann die BRD einschließt.

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